Schon 1964 schlug der Philosoph und Rechtsgelehrte Max Imboden im Büchlein „Helvetisches Malaise“ die Schaffung eines Langzeit-Organs vor, einen zivilen Generalstab, wie er es nannte, mit Sitz in der Bundeshauskuppel. Dieser sollte die inhaltlichen Grundlagen und Vorschläge in Varianten erarbeiten, damit die Politiker die nötigen Basis-Informationen dazu hätten, um überhaupt Langzeit-Fragen differenziert zu erörtern und die Langzeit mitzugestalten.
>>> Hier der Vorschlag von Imboden aus dem Büchlein Helvetisches Malaise, 1964
1997 reichte der Ständerat René Rhinow eine parlamentarische Initiative für eine Staatsleitungsreform ein. In der Diskussion stand um 2000 die Aufgliederung des Bundesrates auf zwei Ebenen: Ein kleiner Bundesrat von 5 Mitgliedern sollte sich auf das Regieren konzentrieren können. Den einzelnen Bundesräten unterstellt wären insgesamt 15 Minister, die die Sachebene n bearbeiten würden. 2012 wurde die Initiative von den Räten schliesslich ohne nennenswerte Änderungen abgeschrieben.
>>> Parl. Initiative Rhinow: Staatsleitungsreform
>>> Den Bundesrat umbauen (Der Bund, März 1997)
>>> 5 Bundesräte, 15 Minister (Der Bund, 20. Aug. 1999)
Im Nachgang zur UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung 1992 in Rio hatte der Interdepartementale Ausschuss Rio IDARio 1996 den Bericht „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz vorgelegt. Danach setzte der Bundesrat in Abstimmung mit den Direktionen von DEZA, BAWI und BUWAL einen siebenköpfigen „Conseil de l'avenir“ ein, der 1997 einen Aktionsplan Nachhaltige Entwicklung für die Schweiz vorlegte. Im selben Jahr legte der Bundesrat schliesslich die erste Strategie „Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz“ vor. Seither wird diese Strategie alle vier Jahre erneuert. Aktuell ist die Strategie 2016-2019 in Kraft. Erstmals mit Ansatz-weisem Einbezug der UNO-Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030. Und erstmals mit der der Methodik der Stiftung Zukunftsrat vergleichbaren Gliederung in Langfristige Vision / Wichtigste Herausforderungen bis 2030 / Ziele 2030 und Massnahmen als Beitrag zu deren Erreichung 2016-2019. Die Funktion der Strategie ist bis heute v.a. Konzeptioneller Art. Ihre Verbindlichkeit ist gering.
>>> Bundesrat: Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019
1998 setzte der Bundesrat im Nachgang zur Agenda 21 des UNO-Weltgipfels von Rio 1992 einen Rat für Nachhaltigkeit ein, als ausserparlamentarische Kommission. Dies jedoch so dilettantisch (ungenaue Aufgabenstellung, heterogene Zusammensetzung, kaum ein Budget), dass dieser nie richtig in Gang kam, aufgelöst wurde und seine Aufgabe mittels Ergänzung des Pflichtenheftes schon 2000 dem Rat für Raumordnung zugeteilt wurde, ohne dass dort seither in dieser Sache Nennenswertes geschehen wäre.
>>> Satzung des Rates für nachhaltige Entwicklung 1998
Im Rahmen der revidierten Bundesverfassung vom 18. April 1999 wurde die Perspektive der Langzeit und der künftigen Generationen ausdrücklich eingebracht: In der Präambel wird von der „Verantwortung gegenüber künftigen Generationen“ ebenso wie gegenüber der Schöpfung gesprochen. Im Zweckartikel, Art. 2, werden Nachhaltigkeit und die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen wörtlich aufgeführt. Nachhaltigkeit hat einen eigenen Artikel (73) erhalten: „Bund und Kantone streben ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits an.“ In verschiedenen Sachbereichen wird ein vorausschauendes, langfristig tragbares Vor- und Umgehen verlangt.
>>> Bundesverfassung vom 18. April 1999
Seit 2009 muss der Bundesrat gemäss Parlamentsgesetz die Botschaften zu seinen Erlassensentwürfen auch mit einer Einschätzung der Folgen für die kommenden Generationen versehen, soweit dies möglich ist. Art. 141 Abs. 2 Bst. g lautet: „In der Botschaft begründet er (der Bundesrat) den Erlassentwurf und kommentiert soweit nötig die einzelnen Bestimmungen. Darüber hinaus erläutert er insbesondere folgende Punkte, soweit substantielle Angaben dazu möglich sind: g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft, Umwelt und künftige Generationen; ...“ Die Initiative zu dieser Generationen-Verträglichkeits-Prüfung ist von Christa Markwalder, die Ende der 90er Jahre auch schon als Gesprächsleiterin bei den Berner Jugend-Zukunftsrats-Tagen mitgewirkt hatte, eingebracht worden. Eine Untersuchung der Botschaften des Bundesrates 2009-2016 durch Jonas Bernetta, Stiftung Zukunftrat, hat ergeben, dass die Folgen für die künftigen Genrationen nur in 6% der Botschaften erwähnt werden, und meist nur in ein, zwei sehr allgemeinen Sätzen. Eine methodisch fundierte Vorgehensweise hat sich hier bisher noch nicht etablieren können.
2009 legte die Parlamentarische Verwaltungskontrolle zuhanden der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates den Bericht "Die strategische politische Steuerung des Bundesrates" vor. Die Untersuchung kam zum Schluss, dass "der Bundesrat über einen erheblichen Handlungsspielraum für die Optimierung seiner strategischen politischen Steuerung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorgaben verfügt".
>>> Parl. Verwaltungskontrolle: Bericht zur strategisch politischen Steuerung des Bundesrates, 2009
Im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise hat die Stiftung Zukunftsrat unter Einbezug von einem Dutzend Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und zwanzig Parlamentariern einen Vorschlag zur Einführung eines nationalen Zukunftsrates für Geld & Wirtschaft erarbeitet. Dieser konnte von der Stiftung Zukunftsrat am 20. Januar 2011 in der staatspolitischen Kommission des Ständerates im Rahmen von 45 Minuten vorgestellt werden. - Der Vorschlag fand jedoch vorerst keine Mehrheit, so dass daraus keine Kommissions-Initiative hervorging. Immerhin haben durch den Vorschlag gegen zwei Dutzend Parlamentsmitglieder und einzelne Mitglieder des Bundesrates die Idee eines Zukunftsrates kennengelernt.
Um den Vorschlag eines nationalen Zukunftsrates weiter zu konkretisieren, hat die Stiftung Zukunftsrat jeweils im Januar und Februar 2012, 2014 und 2016 auf dem Gurten eine sechstägige nationale Konferenz «Haushalten & Wirtschaften – Bausteine bzw. Leitideen für eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Geldordnung» durchgeführt. Dabei wirkten jeweils sechzig Sachverständige und Entscheidungsträger aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Bildung, NGOs, Kirchen und Initiativgruppen mit. - Während sechs Tagen konnte im Ansatz Arbeitsweise und Methodik eines künftigen Zukunftsrates an einer dringlichen Thematik erkundet und ausprobiert werden. Die Arbeiten der drei Konferenzen sind jeweils mit einem Buch mit den Beiträgen der Referierenden dokumentiert worden. 2014 reichte Primin Bischof eine Motion mit dem Titel „Die Expertengruppe Brunetti nicht "beerdigen", sondern sie zum "Strategierat Zukunft Finanzplatz" machen“ ein. Sie wurde bereits im September 2015 auch vom Nationalrat knapp gutgeheissen. In der Folge konnte sie ihre Arbeit aufnehmen und hat 2016 ihren ersten Jahresbericht vorgelegt. Ihre Arbeit ist vorerst auf 5 Jahre befristet.
>>> Stiftung Zukunftsrat: Vorschlag für einen Zukunftsrat für Geld & Wirtschaft, 2010
>>> 2014 Motion Bischof „Die Expertengruppe Brunetti nicht "beerdigen", sondern sie zum "Strategierat Zukunft Finanzplatz" machen“
>>> Beirat Zukunft Finanzplatz Schweiz: Jahresbericht 2017, Mitglieder, Mandat
>>> Stiftung Zukunftsrat: Haushalten & Wirtschaften, Leitideen für eine zukunftsfähige Wirtschafts- und Geldordnung, 2015
Mit dem schmalen Buch «Entwicklungspfade – Grundlagen zur Zukunftsgestaltung der Schweiz in 45 Themen» konnte die Stiftung Zukunftsrat im Sommer 2013 eine gründlich erarbeitete, inhaltsstarke Grundlage zur Zukunftsgestaltung der Schweiz vorlegen. Zukunfts-Gestalten beruht auf einer einfachen Methode und wird dadurch Schritt für Schritt lernbar und nachvollziehbar– für alle. Das Buch ist dank der Mitwirkung von über fünfzig Sachverständigen aus Bundesverwaltung, Bildung, Politik und zahlreichen Institutionen möglich geworden.
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2017 nahm ein Nationalrat Kontakt mit der Stiftung Zukunftsrat auf, betreffend eines Zukunftsrates auf Bundesebene. Gemeinsam wurde ein aktuelles Konzept erarbeitet. Dieses wurde im Herbst 2017 den Mitgliedern der ständerätlichen Kommission für Staatspolitik zur Diskussion unterbreitet. Die Stiftung sucht nun Ratsmitglieder, die den Vorschlag aufnehmen und wirksam ins Parlament einbringen. Am 24. September 2018 treffen sich Stiftung und vier Parlamentsmitglieder zu einer weiteren Besprechung im Bundeshaus.
Im Sommer 2018 haben der Bundesrat und die NGO-Plattform Agenda 2030 ihre ersten Berichte zum Stand der Schweiz betreffend der UNO-Nachhaltigkeitsziele herausgegeben. Diese Diskussion wird in den kommenden Monaten und Jahren eine wichtige Rolle in der Langzeit-Gestaltung der Schweiz spielen.
>>> Agenda 2030, Bericht des Bundesrates, Stand Schweiz
>>> Agenda 2030, Bericht der NGO-Plattform Agenda 2030 zur Lage der Schweiz